-
Übergangsfrist bis Ende des Jahres hinsichtlich der Telearbeit in Bezug auf die Anmeldung von Grenzgängern bei der Sozialversicherung
Aufgrund der Ausnahmesituation infolge der COVID-19-Krise war beschlossen worden, die Tage der Telearbeit im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise bei der Bestimmung der für Grenzgänger geltenden Rechtsvorschriften über die Sozialversicherung nicht zu berücksichtigen. Diese Sonderregelung endet grundsätzlich am 30. Juni 2022.