Die IGSS

Die Generalinspektion der Sozialen Sicherheit (Inspection générale de la sécurité sociale, IGSS) untersteht dem für die Sozialversicherung zuständigen Minister.

Die Generalinspektion der Sozialen Sicherheit trägt zur Ausarbeitung gesetzlicher und verordnungsrechtlicher Maßnahmen in Sachen Sozialversicherung bei.

Eine weitere Aufgabe der Generalinspektion der Sozialen Sicherheit besteht in der Gewährleistung der Kontrolle der Sozialversicherungsträger, die gemäß den Gesetzen und Verordnungen von der Regierung oder einem Regierungsmitglied ausgeübt wird.

Im Rahmen des Prozesses zur Implementierung einer verantwortungsvollen Führung seitens der Sozialversicherungsträger werden Letztere von der Generalinspektion der Sozialen Sicherheit unterstützt, indem sie auf Methoden und Verfahren zurückgreift, die auf der Grundlage anerkannter internationaler Standards allgemein zulässig sind.

Die Generalinspektion der Sozialen Sicherheit führt zudem Analysen und Studien zwecks Bewertung und Planung von Systemen zur sozialen Absicherung sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene durch.

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